Genehmigungspflicht für Hundeschulen

genehmigungspflicht für Hundeschulen
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Die Neuregelung von Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes legt fest, dass alle Hundeschulen in der Bundesrepublik künftig der sogenannten Erlaubnispflicht unterliegen und somit zumindest ein Mindestmaß an Sachkunde nachweisen müssen.

Das bedeutet, dass zukünftig behördlich geprüft wird, ob HundetrainerInnen, HundeschulbetreiberInnen oder auch Menschen, die zukünftig in diesem Bereich arbeiten möchten, über ausreichende Sachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Darüber hinaus benötigt dann jeder, der gewerbsmäßig Hunde ausbilden oder Tierhalter anleiten möchte, eine Erlaubnis.

Ausbildung von Hunden braucht aktuelles Fachwissen

Bei der Hundeerziehung geht es um mehr, als darum, wie man einem Hund Grundkommandos wie Sitz!, Platz! oder Fuß! beibringt. Es kommt darauf an, Menschen und ihre Hunde zu einem guten Team zusammenzuführen. „Deshalb ist es unabdingbar, dass Hundeerzieher über umfassende Fachkenntnisse verfügen, die es ermöglichen, jeden Hund in seiner Individualität zu beurteilen“, weiß die erfahrene Hundetrainerin Burga Torges.

„Nur so kann man dem Besitzer Wissen vermitteln und ihn dazu anleiten, seinen Hund genau kennenzulernen und optimal mit ihm zu zusammen zu lernen.“ Die Praxis sieht in vielen Hundeschulen ganz anders aus. Ob ganz bewusst oder wider besseres Wissens setzen viele Anbieter auf längst überholte, fragwürdige Ausbildungsmethoden und schrecken mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. „Auch sogenannte „Zertifizierungen“ und „Diplome“, mit denen sich viele Hundeschulen schmücken, sind weder behördlich überprüft, noch anerkannt“, erklärt Torges.

Von bundeseinheitlich noch weit entfernt

Mit dem neuen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis soll der unübersichtliche Markt an Hundeschulen und Hundetrainern wesentlich strukturierter werden und es so auch für den Hundehalter leichter werden, qualifizierte Hundeausbilder zu finden. Denn bislang konnte jeder, der ein Führungszeugnis vorlegt und ein Gewerbe anmeldet, als Hundeausbilder arbeiten.

Nicht nachvollziehbar erscheint allerdings die geplante Vorgehensweise, dass auch diejenigen, die sich nachweislich seit Jahren aus- und weiterbilden lassen sowie Hunde und ihre Menschen auf Basis neuester wissenschaftlicher Forschungsergebnisse aus der Kynologie anleiten, den gleichen Sachkundetestkriterien unterliegen sollen, wie diejenigen, die gestern entschieden haben, ihr Hobby zum Beruf zu machen, die Pflichtlektüre lesen und dann die Prüfung absolvieren.

„Erfahrung im Umgang mit vielen verschiedenen Hunden ist ein wesentlicher Teil, der einen Hundeausbilder qualifiziert. Das lässt sich nicht aus Fachbüchern lernen“, betont Burga Torges, die seit mehr als 15 Jahren intensiv mit Hunden arbeitet.

Das Land NordrheinWestfalen hat hierzu keine einheitlichen Maßnahmen bekannt gegeben. Aus Behördenkreisen heißt es dazu lediglich, Nordrhein-Westfalen wolle nicht dem Weg der Bundesländer Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, der Zertifizierung durch die IHK, folgen.

Nach weiteren Beratungen im Juni darf man auf das Ergebnis gespannt sein. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden aus den Erfahrungen mit dem fachlich doch recht fragwürdigen Schnellschuss Landeshundeverordnung gelernt haben.

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