Hunde sollen in Würde sterben können

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GailRubin – Pixabay

Früher oder später kommt der Tag, an dem wir von unserem geliebten Vierbeiner Abschied nehmen müssen. Wann es soweit ist, kündigt sich meist schon eher an. Die Schnauze wird grau, der Gang langsamer, der Hund wird ruhiger, will nicht mehr so gerne laufen. Beim regelmäßigen Tierarztgang wird das eine oder andere Wehwehchen festgestellt.

Alles noch kein Grund zur Sorge, noch läuft es ja gut. Aber zu einem nicht allzu fernen Zeitpunkt kommt der Termin, an dem wir eine Entscheidung treffen müssen, ob wir sein Leiden beenden müssen, oder der Hund eines Tages einfach nicht mehr aufwacht. Nach vielen Jahren gemeinsamer Erlebnisse, in denen uns unser Freund viel Freude bereitet hat, sollten wir ihm einen würdigen Abschied gönnen. Und das ist nicht die Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Unterschiedliches Alter

Wann der Zeitpunkt gekommen ist, deutet sich auch nicht immer an. Deswegen sollte man sich schon eher informieren, welche Möglichkeiten es gibt. Natürlich möchten Besitzerin oder Besitzer, dass ihr Hund möglichst lange lebt und bei ihnen bleibt.

Wie lange, hängt auch viel von der Rasse, von Größe und Gewicht und natürlich auch vom Alter ab, in dem er zu ihnen gekommen ist. Viele Hunde aus Tierheimen und Tierauffangstationen im Ausland haben ja schon ein halbes Leben hinter sich und es ist in jedem Fall eine gute Tat, einen Hund aufzunehmen, der vielleicht nur noch wenige Jahre vor sich hat – aber die sollen wenigstens schön gestaltet sein.

In der Regel sind es aber etliche Jahre, die Hund und Frauchen/Herrchen miteinander verbringen. Große Hunde wie Doggen haben leider nur eine Lebenserwartung von sieben bis acht Jahren, kleine wie Yorkshire-Terrier können deutlich über 20 Jahre alt werden (auch wenn 17-18 normal sind).

Auch Pudel im nahezu biblischen Alter von 22 Jahren sind dem Autor schon begegnet, blind, taub, aber immer noch voller Lebensfreude und Anhänglichkeit. Natürlich muss man dann schon mehr Rücksicht nehmen, aber die Liebe, die der Hund uns über die Jahre und vielleicht Jahrzehnte gegeben hat, können wir ihm nun durch eine intensivere Umsorgung zurückgeben. Natürlich sollte der Hund nicht leiden. Und wenn es dann soweit ist, sollten wir die Möglichkeiten ins Auge fassen.

Privatgrab

Wer einen Garten sein Eigen nennt, darf einen kleinen Hund ohne Genehmigung, einen großen nach Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt dort begraben (nur in Natur- und Wasserschutzgebieten ist dies generell verboten). Mieter müssen den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Das Grab muss mindestens 50 cm tief sein und ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen (und am besten auch vom Nachbargrundstück) entfernt sein. Bestatten sie den Hund nur in gut verrottbaren Gegenständen, einem Hundesarg oder seiner Lieblingsdecke. Vorsicht: Wer seinen Hund in einem öffentlichen Grundstück (etwa dem Lieblingspark) begraben will, riskiert eine Geldstrafe von 15.000 €!

Hundefriedhof

Eine gute Möglichkeit für eine würdevolle Bestattung bieten die Hundefriedhöfe. In einem kleinen Grab mit Grabstein und vielleicht dem Lieblingsspielzeug wird er dort in einem kleinen Hundesarg fachgerecht bestattet und wir können ihn von Zeit zu Zeit besuchen und an die schönen Stunden zurückdenken.

Die Liegezeit beträgt bis zu fünf Jahre, kann aber oft auch verlängert werden. In Zeiten, in denen Friedwälder und anonyme Bestattungen immer mehr in Mode kommen, gibt es dieses Angebot für Hunde auch.

Krematorium

Eine immer mehr in Anspruch genommene Möglichkeit ist die Beauftragung eines Hundebestatters, der Kontakte zu einem Tierkrematorium hat oder sogar selber eines betreibt. Nach der Einäscherung kann die Beisetzung der Asche auf dem Tierfriedhof erfolgen. Auch hier besteht die Möglichkeit, während der meist fünfjährigen Liegezeit den Hund immer wieder einmal zu besuchen.

Aber natürlich ist es auch gestattet, die Urne zuhause aufzubewahren. Es gibt zahlreiche Anbieter von Tierurnen, die sehr geschmackvolle Kreationen anbieten. Das Angebot ist inzwischen ausgesprochen groß.

Auch die Asche kann in Friedwäldern auf Tierfriedhöfen verstreut oder anonym bestattet werden – natürlich auch im eigenen Garten. Bei Letzterem sind keine speziellen Vorschriften zu beachten.

Mensch und Hund

Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, Mensch und Hund in einem gemeinsamen Urnengrab beisetzen zu lassen. Allerdings ist das nur auf bestimmten Friedhöfen gestattet. Natürlich sollte man das rechtzeitig planen und entsprechende Vorkehrungen (Testament) treffen.

Für die Ewigkeit

Eine ganz besondere Möglichkeit, den Hund ständig bei sich zu tragen, vielleicht sogar in einem Schmuckstück zu verarbeiten, ist die Anfertigung eines Diamanten oder anderen Edelsteins. Dafür wird Asche (mindestens 200 g) oder Haare (ab 10 g) benötigt. Die Anfertigung dauert allerdings bis zu einem Jahr und ist auch nicht ganz preiswert. Egal aber, wie Sie es planen: Würdevoll sollte es in jedem Fall sein.

Beitrag: Harro Hieronimus

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