Hundesteuer in Deutschland muss nicht sein

Hundesteuer in deutschland
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Was in England, Irland, Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark und den Niederlanden bereits längst abgeschafft wurde, zieht deutschen Hundehaltern nach wie vor das Geld aus der Tasche: Die Hundesteuer. Denn hierzulande gelten Hunde weiterhin als Luxusgut.

Dabei entbehrt die Erhebung einer solchen Steuer im Grunde jeglicher rechtlicher Grundlage. Mittlerweile kämpfen viele Bürgerinitiativen für die Abschaffung der Hundesteuer. Jeder Hundehalter kann sie dabei unterstützen und so den Druck auf Städte, Gemeinden und die Bundesregierung erhöhen.

Ein jahrhunderte altes Relikt füllt die Kassen

Zwar tauchen Begriffe wie „Hundededecem“ und „Hundekorn“ als Abgaben für Hunde bereits um das Jahr 1500 auf, wirkliche Steuern gibt es in Deutschland aber seit dem Jahr 1810. Neben der Hundesteuer musste u. a. auch für Pferde und Hauspersonal ein Obulus abgeführt werden. Damit war die Luxussteuer geboren.

Davon ist heute nur noch die Hundesteuer übrig geblieben und wird durch die Kommunen in Deutschland willkürlich erhoben. Sie dient ausschließlich dem Zweck, die leeren Kassen der Kommunen zu füllen und das auf Kosten der Hundehalter. Die Gelder fließen also in den gemeinsamen Einnahmetopf und sind nicht (was nach dem Steuerrecht auch rechtlich nicht sein darf) zweckgebunden. Darf es also ein neuer Rathausparkplatz oder ein frisch renoviertes Gemeindehaus sein? Natürlich gern – der Hundehalter zahlt!

Millionen Einnahmen und willkürliche Abgabehöhe

Bundesweit kamen im Jahr 2011 rund 275 Millionen Euro in Deutschland durch die Einnahme von Hundesteuer zusammen. Eine hübsche Summe, über die Kommunen verfügen, wie sie wollen, denn wer als Hundehalter darauf baut, diese Sonderabgabe würde für die Beseitigung von Hundekot aufgewendet oder es würden davon gar Kotbeutelspender aufgestellt, der irrt. Übrigens: Besitzer von Katzen, Kaninchen, Reptilien, Zierfischen oder Pferden zahlen nichts.

Auch einheitliche Steuersätze sind bei Hundehaltern nicht zu finden, denn sie werden regional im unterschiedlichen Ausmaß zur Kasse gebeten. Während in Köln jährlich 156 Euro für einen Hund zu berappen sind, kassiert die Stadt Bayreuth dagegen nur 50 Euro. Denn die Gemeinden können willkürlich festlegen, wie hoch die örtliche Hundesteuer sein soll.

Hundeanzahl und so genannte Listenhunde sollen begrenzt werden

Durch die stetige Erhöhung der Hundesteuer und auch die Tatsache, dass in den meisten Gemeinden der Steuersatz für den Zweit- und Dritthund meist höher liegt als für einen Einzelnen, soll die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet begrenzt werden. Darüber hinaus veranschlagen die Kommunen für bestimmte Hunderassen (Listenhunde) einen stark erhöhten Steuersatz, so dass die Haltung eines American Staffordshire Terriers oder eines Pitbulls 450 oder gar über 1.000 Euro im Jahr kosten.

Gerade auch der Unmut der Besitzer dieser Rassen wächst, denn sie fühlen sich diskriminiert. Die Abschaffung der Hundesteuer ist deshalb längst überfällig und jeder Hundehalter kann sich dafür einsetzen. Erkundigen Sie sich über Petitionen im Internet und sprechen Sie mit engagierten Hundehaltern Ihrer Region. Wer diejenigen unterstützen möchte, die sich für alle Tierbesitzer einsetzen, kann sich unter anderem auf www.gats-gegentiersteuer.de informieren.

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