Mit Hund ins Seniorenheim – Wichtige Voraussetzungen

Hund ins Seniorenheim
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Der Einzug in ein Seniorenheim ist für viele ältere Menschen eine gravierende Umstellung. Das Verlassen der eigenen Wohnung in ein Einzel- oder Doppelzimmer eines Heims mit vielen neuen Menschen kann sehr beunruhigend sein. Umso schmerzvoller ist es, wenn die Trennung von dem geliebten Haustier bevorsteht. Das muss aber nicht sein. Denn viele Seniorenheime erlauben die Haustierhaltung. Und so können Fiff, Mietzi oder auch der Goldhamster mit umziehen.

Der Einzug eines Hundes in ein Seniorenheim erfolgt allerdings weitaus seltener als es beispielsweise bei Vögeln oder Nagetieren der Fall ist. „Dies liegt gar nicht unbedingt an den Heimen selbst, sondern daran, dass die Hunde schon einige Zeit vorher an Nachbarn, Freunde oder etwa Verwandte abgegeben wurden, weil beim Menschen schon eine gewisse Pfegebedürftigkeit vorlag“, erklärt Stefanie Scheer, Leiterin des Johanniter-Stift Duisburg-Neudorf.

Dies bestätigt auch Wolfgang Paas, Leiter zweier AWO-Seniorenzentren in Duisburg. „Es spielt allerdings auch eine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Bei Hunden kann die Größe und Rasse leider eine Einschränkung erfahren.“

Einzugsvoraussetzungen für Vierbeiner

Soll ein Hund dann mit in das Seniorenheim einziehen, gilt es einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten: „Die Tiere dürfen keine Gefährdung für andere Menschen darstellen. Eine Hundehaftpflichtversicherung und die üblichen Impfungen sollten vorhanden sein“, so Meike Oeding vom Sozialen Dienst des Senioren- und Pflegeheims Haus Müller am Möhnesee.

Selbstverständlich muss die artgerechte Haltung des Hundes gewährleistet sein. So muss man den Hund regelmäßig ausgefühen und füttern. Spielen, Fellpfege und Streicheleinheiten dürfen natürlich auch nicht fehlen. Zudem benötigt der Hund eine ruhige Ecke, in der sich sein Schlafplatz befndet. Für all das trägt der Heimbewohner die Verantwortung.

„Sollte er dieser Aufgabe nicht mehr gewachsen sein und das Tier vernachlässigen, kann das Veterinäramt durch ordnungsbehördliche Maßnahmen eine artgerechte Tierhaltung sicherstellen. Dieser Fall tritt aus Erfahrung aber eher selten ein, in der Regel finden das Heim oder die Angehörigen eine Lösung“, erläutert die amtliche Tierärztin der Stadt Dortmund, Dr. Judith Hövel.

Pflegepersonal hat oft ein Auge auf das Wohl der Hunde

Dies wird auch durch ein Beispiel der Städtischen Seniorenheime Duisburg belegt. Hier durfte eine Seniorin nach vorheriger Absprache ihren Pudel Ricky mit ins Heim bringen. Nach einer Weile war ihr der artgerechte Umgang mit dem Tier jedoch nicht mehr möglich. Glücklicherweise fand sich in diesem Fall eine ehrenamtliche Helferin, die die Versorgung des Hundes übernehmen wollte. Zwar lebt der Hund mittlerweile bei ihr, doch freut sich die Seniorin immer, wenn sie ihr Ricky wieder einmal besuchen kommt.

Martina Tschischka vom Sozialdienst dieses Seniorenheims erklärt, dass die Aufnahme von Haustieren immer ein zweischneidiges Schwert sei und man eine Ablehnung nicht immer negativ deuten solle, da die Heimbewohner sich manchmal gar nicht bewusst sind, dass sie die Tiere nicht mehr artgerecht versorgen. „Bei uns haben die Pfleger und Pflegerinnen immer ein Auge darauf, ob es den Tieren gut geht. Besteht auch nur ein leiser Verdacht, dass etwas nicht in Ordnung ist, wird sofort eingegriffen“, sagt sie.

Helfende Hände werden manchmal gebraucht

Ist der Heimbewohner nicht mehr in der Lage, mindestens drei Mal täglich Spaziergänge mit dem Hund zu unternehmen und so eine hundegerechte Versorgung zu gewährleisten, kann vertraglich mit dem Heim geregelt werden, ob dies Angehörige oder Freunde übernehmen können.

Lebt der Hund schon längere Zeit mit seinem Besitzer im Seniorenheim, finden sich neben ehrenamtlichen Mitarbeitern häufig auch andere Heimbewohner, die den ein- oder anderen Spaziergang mit dem Vierbeiner gerne übernehmen. „Darüber hinaus muss der Bewohner verbindlich eine Person benennen, welche sich bei seiner Abwesenheit um das Tier kümmert und nach seinem Versterben das Tier übernimmt“, so Wolfgang Paas.

Tiere sind Eisbrecher und starke Schulter zugleich

Viele Mitarbeiter von Seniorenheimen wissen um die positiven Aspekte der Haustierhaltung gerade für ältere Menschen. Schon beim Einzug ins Heim fällt den „Neuen“ die Eingewöhnung viel leichter mit seinem vertrauten Gefährten an der Seite. „Außerdem sind die Tiere auch ein unschlagbarer „Eisbrecher“ bei der Kontaktaufnahme zu Mitmenschen. Schnell entwickeln sich Gespräche über Gott und die Welt“, berichtet Meike Oeding.

Hunde kommen den Heimbewohnern sowohl physisch als auch psychisch zugute. Der Vierbeiner regt zu körperlicher Aktivität an und trägt zur Tagesstrukturierung bei. Mit seiner Abhängigkeit vom Menschen vermittelt ihm das Tier, gebraucht zu werden. Einsamkeit Fehlanzeige! Denn es ist ja immer jemand da, der einen freudig erwartet. Lethargie und eine depressive Stimmung seitens der Heimbewohner können so häufig vermieden werden.

Rücksichtnahme auf Mitbewohner ist Pflicht

Weil manche Heimbewohner keine Hunde mögen, sollten die Tiere einen freundlichen Charakter haben und nicht dauerhaft bellen, denn „es muss Mensch und Tier zumutbar sein gemeinsam im Pflegeheim zu leben“, erläutert Ralf Steigleder der Senioren-Betreuung Haus am Brunnen in Heiligkreuzsteinach. Manche Heimbewohner fürchten die Übertragung von Krankheiten. Regelmäßige Tierarztbesuche vor dem Einzug und anschließend sind deshalb auch ein Muss. Sollte ein Heimbewohner auf Hunde allergisch reagieren, darf sich Bello nicht in den Gemeinschaftsräumen aufhalten. In Küchen und Lagerräumen sind Tiere generell verboten.

Auch wenn ein Seniorenheim keine dauerhafte Hundehaltung erlaubt, gibt es dennoch die Chance auf vierpfotigen Besuch durch Ehrenamtliche. In Oberhausen beispielsweise besucht Hundesaloninhaberin Martina Becker regelmäßig mit ihren drei Hunden ein Seniorenheim. Im Johanniter-Stift Duisburg-Neudorf hingegen bringen die Mitarbeiter ihre Hunde mit zur Arbeit – die Möglichkeiten für Hundebegegnungen in Seniorenheimen sind also vielfältiger als gedacht.

Eine Adressenliste der Seniorenheime, die Haustiere erlauben, kann beim Bundesverband Tierschutz e. V. in Moers angefordert werden. Ob die Hundehaltung erlaubt ist, muss dann allerdings noch erfragt werden.


Beitrag: Kirsten Bälkner, freie Journalistin und Hundefreundin, Foto: bit24, fotolia.com

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